Emotional Support Animal – Definition, Wesen + Sinn

Tiere helfen bei primären und sekundären* psychischen oder psycho-somatischen Beeinträchtigungen,

*auch wenn andere Beeinträchtigungen körperlicher oder geistiger Art auslösend sind.

Heute ist allgemein anerkannt, dass Tiere einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen beitragen können. Voraussetzung ist eine aufrechte Bindung/Beziehung des Menschen zu einem konkreten Tier.

Die stützende/ das Wohlbefinden fördernde Funktion eines „lebenden stützenden Hilfsmittels“ ist nur gegeben, wenn und solange sich das Tier in unmittelbarer Nähe zu seinem Menschen befindet. Wird dieses Tier am Ausüben seiner Funktion gehindert, zum Beispiel bei Entfernung oder durch das Eingreifen Dritter, kann sich der Zustand der kranken/beeinträchtigten Person dramatisch verschlechtern. Das Tier ist damit als Teil des therapeutischen Konzepts für diesen Menschen medizinisch notwendig und bestätigt.

Ein Tier wird zum emotionalen Stütztier, wenn es gesundheitsfördernde, stabilisierende und motivierende Wirkungen auf eine konkrete Person hat und wenn sich dieses in unmittelbare Nähe der konkreten Person befindet. Das Phänomen der Stützwirkung ist in Bindungs- und Sozialtheorien wissenschaftlich nachgewiesen.

Gesetzesgrundlage:
Die EU-Grundrechtecharta verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung und erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Integration an.

Ihr Tier ist für Sie die „beste Medizin“! – Das möchten wir unterstützen!

Achtung:
ESAeurope kann keine Verantwortung welcher Art auch immer dafür übernehmen, ob Ihr Stütztier im Einzelfall von dritter Stelle auch anerkannt wird. Die Entscheidung darüber – so auch die Verantwortung für Ihr Tier und Ihr Handeln – liegt bei der jeweiligen zuständigen Stelle/Person, bzw. bei Ihnen als Tierhalter. ESA-Europe schließt daher Haftungen jeglicher Art aus. Wir zeigen mit der ESAeurope Card an, dass ein Mensch mit psychischen Problemen den Nachweis erbracht hat, dass der Bedarf eines emotionalen Stütztieres gegeben ist. Die ESAeurope Card ersetzt so die Vielzahl und Diversifikation möglicher Bestätigungen und Verordnungen und vereinfacht den Nachweis, dass ein emotional orientiertes Mensch / Tier Partnerteam besteht.

Welche Tiere können Menschen emotional stützen?

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen. Der Bindungsfunke eines Menschen zu einem konkreten Tier ist als Phänomen einzuordnen.  In der Praxis zeigt sich jedoch, dass in erster Linie Hunde als emotionales Stütztier eingetragen werden, da diese nicht nur hochsozial, intelligent und gänzlich frei von Vorurteilen sind, sondern sich auch durch die lange geschichtliche Verbundenheit mit Menschen, an diese gut angepasst haben und somit das Tierwohl nach dem Tierschutzgesetz gewährleistet werden kann.  In jedem Falle hat der Besitzer/Halter für sein Tier und dessen Wohl die Verantwortung.

Spezielle Aufgaben des tierlichen Begleiters am Beispiel Hund können sein:

  • Begleitung im Alltag
  • Erspüren von Stimmungen
  • Erkennen von Stimmungsumbrüchen und Depressionen
  • Menschen auf ihr Verhalten aufmerksam machen
  • Wecken aus einem Alptraum, anschließend Licht einschalten
  • Distanz zu anderen Menschen schaffen, in dem es sich dazwischen stellt
  • FlashBacks unterbrechen
  • Dissoziation schaffen (Entfremdung, gestörte Wahrnehmung anzeigen)
  • Sicherheit geben
  • Erinnern an notwendige Medikamenteneinnahme
  • Vermittlung von Selbstvertrauen
  • Bewältigung von Stresssituationen
  • Beistand in ängstigenden Situationen
  • Stärken des Selbstbewusstseins durch die Sorgepflicht

Kennzeichnung von ESA-Tieren:

Am Tier durch spezielle Weste, Marke, Leine:

ESA’s sind zwar nicht generell anerkannt, genießen aber, insofern sie gekennzeichnet sind, zunehmende Akzeptanz im täglichen Leben. Ist das ESA also mit einer Arbeitsweste gekennzeichnet, hat es große Chancen mit dem zugehörenden Menschen für Tiere gesperrte Bereiche (z.B. Supermarkt, Behörden etc.) zu betreten.
Durch die Kennzeichnung signalisiert man, dass man auf dieses Tier angewiesen ist und dieses eine spezielle Funktion innehat. Weiters ist die Kennzeichnung eine gute Möglichkeit während der Bewegung in normal nicht zugänglichen Bereichen Rückfragen und Reklamationen unbeteiligter Dritter von vorne herein zu verhindern. Durch die Kennzeichnung des Tieres wird darüber hinaus das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für den Unterschied zwischen Haustier und Funktionstier gefördert!

Kennzeichnung am Menschen:

Unterstützend erkennbar macht das Tragen einer speziellen Armbinde oder Anstecknadel. Diese Ausstattungen weisen darauf hin, dass Mensch und Tier nicht getrennt werden sollen.

Definition Emotionales Stütztier / Emotional Support Animal / ESA
(nach Dr. Beate Pottmann-Knapp 2019)

Ein emotionales Stütztier (emotional support animal, ESA) ist ein Haustier/Tier, das (s)einem Menschen/Halter mit einer Beeinträchtigung und/oder Behinderung, emotionalen Nutzen bringt.

Ein emotionales Stütztier ist demnach ein tierlicher Gefährte, Kumpeltier oder tierlicher Partner, der einer Person mit einer Behinderung effektiven Nutzen bringt. Der Nutzen für die Person ist durch die ständige Anwesenheit/Kontaktnähe des Tieres selbst gegeben und erklärt sich aus Bindung des Menschen an (s)ein Tier. Das Tier hat dabei keine speziellen Leistungen zu übernehmen. Es ist kein Arbeits- oder Assistenztier mit speziellen Aufgaben.

Ein emotionales Unterstützungstier (ESA) kann ein Tier jeder Art sein, dessen Verwendung von einem qualifizierten Arzt, Psychiater oder einer anderen psychiatrischen Fachkraft aufgrund eines behindertenbedingten Bedarfs bestätigt wird. Ein ESA-Tier ist nicht geschult worden um eine bestimmte Aufgabe auszuführen. ESAs gelten nicht als Servicetiere. Sie dürfen daher nicht mit Arbeitshunden, wie Blindenführhunde, Assistenztiere, Servicetiere, Therapietiere oder Besuchsbegleithunde verwechselt oder verglichen werden , die zur Erfüllung spezieller Aufgaben ausgebildet worden sind.

Um ein emotionales Stütztier zu erhalten, muss die Person, die ein solches Tier anmeldet, eine nachweisbare emotionale Behinderung aufweisen. Der Nutzen und die Funktion den das Tier für den Menschen ausübt, ist von einem Arzt, Psychologen oder Psychotherapeuten zu bestätigen. In Einzelfällen kann neben der Vorlage einer bestätigten Diagnose auch die Erklärung eines psychosozialen Trägervereins ausreichen Die ESAeurope Card bestätigt diesen Zusammenhang zwischen erstellter Diagnose und Nutzen des vorhandenen Tieres.

Zusatzinformation

In der Europäischen Union kann auf die EU-Grundrechtcharta verwiesen werden, die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verbietet und das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Integration und Lebensgestaltung anerkennt. („Werte wie Würde, Autonomie, Gleichheit und Inklusion (…) sind zentrale Grundsätze der EU. Das jüngste UN-Menschenrechtsabkommen (CRPD) legt ausdrücklich fest, dass die Schlüsselkonzepte Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion auch für Menschen mit Behinderungen gelten, nämlich für Personen, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“.

In jedem Falle müssen die Zulassungsbestimmungen Vorort, sowie Standort und Länderbezogen, eingehalten und eingeforderter Unterlagen im Einzelfall auch neben der ESAeurope Card vorgelegt werden, sollte dies gewünscht sein. Dies ist für Ihre eigene Sicherheit wichtig! Die zulassende Stelle und auch der Tierhalter haften im Ernstfall für Sach- und Personenschäden. Eine entsprechende Tierhaftpflichtversicherung ist empfohlen.

In den USA sind EASs gesetzlich definiert (Americans with Disabilities Act (ADA), Fair Housing Act), während in Europa eine entsprechende rechtliche Absicherung nicht im gleichen Maße besteht.

Das Gesetz über den Zugang zu Luftfahrtunternehmen sieht spezielle Zulassungen für ESAs vor, die mit Fluggesellschaften reisen.