Was sind die “US DoT standards” und was bedeuten diese für das Fliegen mit Ihrem Hund?

ACHTUNG: GROSSE ÄNDERUNGEN FÜR FLUGREISEN MIT TIEREN ab MÄZR 2021

Im Dezember 2020 kündigte das US DoT (United States Department of Transport) an, dass emotionale Unterstützungstiere (ESA’s) nicht mehr als Servicetiere gelten werden. 
Diese Bestimmung und die damit verbundenen Empfehlungen für US-amerikanische wie auch globale Airlines tritt mit 28.02.2021 in Kraft und ist für alle Airlines weltweit, die in die USA fliegen, optional, also nicht Pflicht. Trotzdem oder gerade deswegen ist damit zu rechnen, dass der bisher genehmigte Transport von ESA’s in den Flugzeugkabinen nicht mehr angeboten wird.
In dieser neuen Regelung (Empfehlung) ist ein PSD (psychiatric service animal) Servicetier als “ein Hund definiert, der individuell darauf trainiert ist, Arbeiten oder Aufgaben zum Nutzen einer Person mit einer Behinderung auszuführen.” Andere Tiere sind zur Zeit nicht Teil dieser Empfehlung.
Trotz der Empfehlung des US DoT ist damit zu rechnen, dass Fluglinien ab März 2021 unterschiedliche Angebote für mitreisende Tier haben werden. Es ist daher unverzichtbar sich vor JEDER Reise genau über die Bestimmungen der jeweiligen Fluglinie zu informieren. Nur auf dieser Basis können Sie die AKTUELL beste Option finden, die für Sie und Ihr Tier passt. Das ist der sicherste Weg um unangenehme Überraschungen (oder Kosten) zu vermeiden.
Wir als ESAeurope können in diesem Zusammenhang keine Empfehlung abgeben. Es ist durchaus möglich, dass eine Fluglinie in einem Fall ein ESA akzeptiert und dann in einem anderen Fall diese Genehmigung widerruft. Wir können daher nur die aktuelle Situation einer Fluglinie, so wie diese veröffentlich ist vorstellen.

ESAeuropeTipp:  Rückversichern Sie sich immer, indem Sie sich von der Airline Ihrer Wahl schriftlich das ok für IHR Tier, ESA oder PSD, geben lassen. Am besten bevor oder während der Buchung. Nehmen Sie den Ausdruck dieser Kommunikation in 2-facher Kopie auf die Reise mit – für den Fall, dass es Probleme gibt können Sie ihre Aussagen beweisen. Was eine Airline bestätigt hat und Sie beweisen können dürfen Sie einfordern!

Am Beispiel United Airlines können Sie sehen wie die DoT-Final Rules konkret bei dieser Fluggesellschaft umgesetzt wird.

https://www.united.com/ual/en/us/fly/travel/special-needs/disabilities/assistance-animals.html

Reisen ist heutzutage unvorhersehbar. Bevor Sie also Ihre nächste Reise buchen, sollten Sie diese neuen Richtlinien für emotionale Unterstützungstiere (ESA’s wie auch PSD’s) lesen, um Überraschungen (oder Kosten) zu vermeiden.

Quelle: Homepage von United Airline zum Thema Service animals

https://www.united.com/ual/en/us/fly/travel/special-needs/disabilities/assistance-animals.html

Service-Tiere.  Diensttiere (entnommen der Homepage von United Airlines)

Ein Servicetier ist ein Hund, unabhängig von Rasse oder Typ, der älter als 4 Monate ist und individuell darauf trainiert ist, Arbeiten oder Aufgaben zum Nutzen einer qualifizierten Person mit einer Behinderung, einschließlich einer körperlichen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung, auszuführen. Servicetiere werden in der Kabine für qualifizierte Personen mit einer Behinderung akzeptiert.
Qualifizierte Personen mit einer Behinderung dürfen nur mit maximal zwei Servicetieren reisen. Ein Servicetier muss auf der Bodenfläche vor dem zugewiesenen Sitzplatz des Kunden sitzen und darf nicht in die Gänge oder den Fußraum der benachbarten Reisenden hineinragen. Kunden können für kleinere Tiere einen zugelassenen Zwinger in der Kabine verwenden, sofern dieser den Verstauungsanforderungen entspricht. Das heißt das entsprechende Behältnis muss unter den Vordersitz passen. Sitzplätze in der letzten Reihe sowie bei Notausgängen sind verboten.

Erforderliche Formulare des Department of Transportation (DOT) für Servicetiere müssen vorgelegt werden.

United wird ab dem 1. Februar 2021 die folgenden DOT-Formulare für jedes Servicetier, das mit einem Kunden reist, verlangen. Bitte laden Sie die ausgefüllten Formulare herunter und tragen Sie sie bei sich:

  • U.S. Department of Transportation Air Transportation Service Animal Training and Behavior Attestation Form
  • U.S. Department of Transportation Service Animal Relief Attestation Form (Erleichterungsformular) (für Flüge mit einer geplanten Dauer von 8 Stunden oder mehr)

Hilfreiche Hinweise zum Reisen

  • Servicetiere müssen ordnungsgemäß angegurtet oder angeleint sein und jederzeit unter der direkten Kontrolle von Ihnen oder dem Hundeführer bleiben
  • Das Tier muss sich in der Öffentlichkeit korrekt verhalten und sollte den Anweisungen seines Besitzers folgen
  • Der Hund muss ein Mindestalter von 4 Monaten haben, um bei United akzeptiert zu werden
  • Das Tier muss auf der Bodenfläche direkt vor Ihrem Sitz Platz nehmen. Das Tier darf nicht in die Gänge hineinragen.

Wenn Sie mit einem Tier in der Kabine zu einem internationalen Zielort reisen (oder zu einigen inländischen Orten, wie z. B. Guam oder Hawaii, wo die örtlichen Bestimmungen dies verlangen können), kann United verlangen, dass Sie eine aktuelle Kopie des Impfpasses Ihres Tieres mit auf die Reise nehmen. Wir empfehlen, dass Sie während der Reise eine Kopie zur Hand haben und grundsätzlich den Impfpass mitnehmen.
Eine weitere Anweisung von United ist, dass Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Tollwutimpfung Ihres Tieres reisen können.
Wenn Sie Fragen oder besondere Anforderungen haben, wenden Sie sich an den United Accessibility Desk unter 1-800-228-2744.

Servicetiere in Ausbildung

United erkennt nur Servicetiere an, die trainiert und zertifiziert worden sind. Tiertrainer dürfen ein Servicetier, das darauf trainiert ist, behinderten Passagieren zu helfen, kostenlos an Bord bringen. Diese Servicetiere dürfen keinen Sitzplatz einnehmen. Tiertrainer, die Servicetiere im normalen Geschäftsverkehr transportieren, oder Servicetiere, die sich nicht in der Ausbildung befinden, müssen diese Tiere kontrollieren.

Therapietiere

Therapietiere, d. h. Haustiere, die von einer Therapieorganisation ausgebildet und registriert wurden, um Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und andere Einrichtungen zu besuchen, gelten nicht als Servicetiere. Wenn Sie mit einem Therapietier reisen, gelten die üblichen Bestimmungen und Einschränkungen für Haustiere.

Tiere zur emotionalen Unterstützung

United wird weiterhin Tiere zur emotionalen Unterstützung für Reservierungen, die vor dem 11. Januar 2021 gekauft wurden, für Reisen am oder vor dem 28. Februar 2021 transportieren, sofern alle entsprechenden Unterlagen bis spätestens 10. Januar 2021 bei United eingereicht wurden. Nach dem 28. Februar 2021 werden keine Tiere zur emotionalen Unterstützung mehr befördert. United ist bestrebt, sichere und zugängliche Reiseerlebnisse für alle unsere Kunden zu gewährleisten.

Macht es Sinn die bisherige ESA-Register Karte in die ESAeurope Card umzutauschen?

Das ist eine gute Frage. Fakt ist, dass wir aus rechtlichen Gründen die Bedingungen für die Ausstellung der Karte definitiv verändert haben. Dies ist notwendig um die Akzeptanz der Karte auf breitere Füsse zu stellen. Wir empfehlen also auf jeden Fall eine neue Karte bei Gelegenheit auszustellen und werden dafür auch einen reduzierten Wechselpreis anbieten. Das liegt aber noch nicht fest.
Sie können natürlich auch die bisherige Karte weiterverwenden. Diese hat allerdings keine wirkliche Grundlage mehr. Es hat sich doch viel verändert.Die Frage ist natürlich wer den Unterschied im jetzigen Stadium erkennt.
Sie sind registriert und daher auch weiterhin Teil der ESAeurope Gemeinschaft. Dies ist ja nicht kostenpflichtig. Sie können sich daher immer ein Bild darüber machen was angeboten wird und dann selbst entscheiden ob und wann Sie auf die neue Karte umsteigen wollen.

Was kann ESAeurope für mich tun?

ESAeurope erstellt und vertreibt Membercards für Emotional Support Animals (ESA’s). ESAeurope will damit ein Werkzeug anbieten, das Sie dazu nutzen können nachzuweisen, dass Sie und Ihr begleitendes Tier ein Team bilden und dieses Tier für Sie und Ihre Gesundheit von besonderem Wert ist.

Die ausgestellte Membershipcard soll es Dritten erlauben, diesen speziellen Zusammenhang zwischen Ihnen und Ihrem Tier sofort zu verstehen, ohne mannigfaltige Bestätigungen und Nachweise mühsam zu studieren.

Wir müssen aber darauf hinweisen, dass die Membershipcard diese besondere Verbindung zwischen Ihnen und Ihrem Tier dokumentiert, nicht aber den gesundheitlichen oder ausbildungsbezogenen Zustand des Tieres. Darüber hinaus kann der Ausweis auch nicht den korrekten Umgang zwischen Ihnen und dem Tier bestätigen. ESAeurope muss daher jegliche Haftung oder Verantwortung für das Tier oder Sie als Tierhalter zurückweisen.

Der Ausweis wird und sollte Ihnen aber behilflich sein, die besondere Bedeutung des Tieres für Sie als Person zu dokumentieren. Darüber hinaus wird und muss die Karte den Nachweis der besonderen gesundheitlichen Beziehung darstellen und für Dritte den Nachweis bieten, dass Sie bei ESAeurope wirklich ausreichende Dokumente hinterlegt haben um Ihr ESA und Ihre ESAeurope Card zu rechtfertigen.

Wir können daher nur dann individualisiert zukünftige Karten ausstellen wenn Sie uns den Gerechtfertigungsnachweis Ihres ESA’s erbracht haben. Akzeptiert werden dazu:

  • ein Schreiben Ihres Psychologen, Ihres Psychotherapeuten oder Ihres Arztes, das in klaren Worten bestätigt, dass Ihr Tier eine positive und notwendige Hilfe für Sie darstellt
  • das von ESAeurope bereitgestellte Formular, ausgefüllt und gegengezeichnet von Ihrem Arzt, Ihrem Psychotherapeuten oder Ihres Psychologen. Dieses Formular können Sie in weiterer Folge von unserer Seite downloaden, wenn Sie sich zum Kauf einer ESAeurope Karte entschieden haben

Wie der Name “Emotional Support Animal” bereits sagt geht es bei jeglicher Bestätigung darum nachzuweisen, dass Sie mentalen Beeinträchtigungen unterliegen und Ihr Tier Sie dabei unterstützt entsprechend negative Folgen abzumildern oder von vorne herein zu verhindern. Die Art der mentalen Beeinträchtigung ist dabei nicht Teil der Beurteilung zur Kartenerstellung und -ausgabe und muss daher nicht dezidiert angeführt werden.

Ihre persönlichen Daten, die ESAeurope zur Erstellung der ESAeurope Card benötigt, werden nicht an Dritte weitergegeben. Auf Grund der Cardnummer ist es aber Dritten möglich, den aktiven Status der Card zu überprüfen. Für diesen Zweck werden wir auf der Homepage eine entsprechende Abfrage installieren.

Ihr Name und der Name Ihres ESA sowie die entsprechenden Fotos sowie Art und Rasse des Tieres werden rückgemeldet. Weitere Angaben zu Ihrer Person oder Ihren Lebensumständen werden auf keinen Fall rückgemeldet.

Warum gilt die ESAeurope Card lediglich 2 Jahre und nicht lebenslang?

Im Gegensatz zu den bisher von ESA-Register lebenslang ausgestellten Karten wird die neue ESAeurope Card nur zwei Jahre gelten und muss dann wieder erneuert werden. Warum ist das so?

Es ist unser Bemühen und unser Ziel die globale Akzeptanz der bei ESAeurope registrierten ESA Tiere zu erhöhen, bzw. die ESAeurope Card salonfähig zu machen. Dies erfordert eine gewisse Kontrolle der Umstände unter denen diese Karte ausgestellt wird.

Dabei geht es ESAeurope nicht um das Tier selbst, sondern um den periodisch kontrollierten Zusammenhang von bestätigter psychischer Beeinträchtigung und dem positiven Wirken des zugeordneten ESA Tieres. Dieser Zusammenhang ist für eine akzeptierende Stelle (Geschäft, Fluglinie, Amt; Vermieter) ja die grundsätzliche Voraussetzung für die Akzeptanz der Mensch/Tier Partnerschaft im jeweiligen Fall.

Die ESAeurope Card wird nur dann Akzeptanz finden, wenn sich entsprechende Stellen darauf verlassen können, dass die dokumentierte Zusammenarbeit zwischen Mensch und Tier aktuell ist und wirklich zeitnah zertifiziert wurde.

Ich leide an einer psychischen Erkrankung. Mein Tier hilft mir sehr mit meinen Symptomen und Beschwerden besser zurecht zu kommen. Trotzdem möchte ich mehr für mich tun um mich selbst und meine Gesundung zu fördern. Gibt es ein Angebot bei ESAeurope dafür?

Ja, die gibt es!

In der Menüleiste finden sich künftig Angaben über verschiedenste psychische Störungsbilder. In den jeweiligen Seiten kann ich dann aufbauende Informationen,   Übungen, oder Lerneinheiten zu einem fairen Preis kaufen und unbegrenzt nutzen.

Die entsprechenden Seiten und Inhalte werden aktuell gerade zusammengestellt. Wir empfehlen daher bei Interesse diese Seite periodisch nach Neuigkeiten zu überprüfen.

Was muss ich wissen, wenn ich mit meinem ESA Tier in ein anderes Land reise?

Jedes Land hat andere Bestimmungen wo und wie Tiere erlaubt sind.

Ich kann mir über Tierorganisationen, Reisebüros, Tierärzte, Veterinär-Ämter, oder Botschaften des Ziellandes die jeweiligen Bestimmungen mittels Email-Anfrage zusenden lassen.

Ich besorge mir in jedem Falle ein aktuelles Gesundheitszeugnis meines Tieres und alle notwendigen Dokumente, die ich Vorort brauche. Ich habe den Heimtierausweis, alle Impfnachweise und die ESAeurope Card dabei.

Alle mitzunehmenden Unterlagen sind entweder in der Landessprache des Ziellandes oder in Englisch verfasst.  Ich achte darauf, alle Bestimmungen und Regeln im Zielland einzuhalten. Wichtig ist es vor Antritt der Reise möglichst alle Informationen zu haben.

Ich habe vorgesorgt und alles bei mir um mein Tier artgerecht versorgen zu können. Ich habe für mich und mein Tier eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Ich bin darauf vorbereitet, dass trotz aller Vorbereitungsmaßnahmen eventuell unvorhersehbare Hürden auf mich zukommen könnten.

Ich weiß, dass es nicht selbstverständlich ist mit einem ESA-Tier zu reisen und kann nicht erwarten, dass ich überall auf Verständnis und Bereitschaft treffe.  Wir hoffen allerdings, dass sich die Akzeptanz im gleichen Ausmaß wie der Bekanntheitsgrad der ESAeurope Card positiv entwicklen wird.

In eigener Sache:
Es wäre sehr nett wenn Sie uns nach Ihrer Reise positive und negative Erfahrungen berichten würden. Wir werden enprechende Berichte anonym allen Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Ich möchte verreisen und mein ESA-Tier mitnehmen. Wie erhalte ich die Erlaubnis mein ESA-Tier in der Kabine im Flugzeug mitzunehmen?

Ich suche eine Airline aus, die ESA-Tiere erlaubt. Ich, oder eine Reiseorganisation, nimmt Kontakt zur Airline meiner Wahl auf.

Auf der Website gibt es den Punkt „Reisen mit einem Tier“. Die entsprechenden Bestimmungen lese ich sorgfältig durch. Ich melde mein Tier an.

Zusätzlich nehme ich per Mail persönlichen Kontakt mit der Airline auf und lass mir schriftlich bestätigen, dass mein ESA Tier mit mir in der Kabine fliegen kann. Die Bestätigung muss genaue Angaben zum Tier, zu meiner Person aufweisen und sämtliche Flugdaten und Zeiten beinhalten.

So kann ich im Zweifelsfall die Airline für die Übernahme von Haftungen verantwortlich machen , zB falls mir durch Verzögerungen Kosten entstehen sollten. Alle notwendigen Dokumente sind in Englisch oder der Landessprache des Ziellandes zu verfassen.

Erfahrungsgemäß sind ESA Tiere bei Reisen in die USA relativ einfach unterzubringen. Dies besonders wenn ich den Flug mit einer US Fluggesellschaft buche. Hintergrund sind die in USA erlassenen gesetzlichen Grundlagen für die Funktion von ESA Tieren.

Beachten Sie aber bitte, dass jede Airline berechtigt ist aus Sicherheitsgründen Tiere umzudirigieren wenn dies notwendig ist.

Ist in der ESAeurope Membershipcard für Mensch oder Tier ein Versicherungsschutz inkludiert?

Nein.

Ich muss mich bei meiner Haushaltsversicherung erkundigen ob die ageschlossene Vericherungshaftung auch für mein Haustier gilt. Dies ist unabhängig vom Status des Tieres als ESA.

Bei vielen Haushaltsversicherungen sind bestimmte Tiere in der Haftung mit im Versicherungspaket inkludiert. Ein Tier muss in jedem Fall dann aber auch bei Abschluß der Versicherung gemeldet werden.

Wir empfehlen daher mit der Versicherung Rücksprache zu halten und  genaue Erkundungen darüber einzuholen, welche Sach- und Personenschäden abgedeckt sind. Gegebenenfalls ist eine eigene Haustierversicherung abzuschließen.

Wenn Ihr Tier dann in einer bestimmten Situation speziell zugelassen wird, gelten zusätzlich alle Regeln und Vorschriften Vorort – weil auch die bewilligende Stelle bestimmte Teilhaftungsverpflichtungen hat.

Kann ich ein bei ESAeurope registriertes ESA-Tier überall hin mitnehmen?

Mit der ESAeurope Card sind keinerlei Garantien oder Haftungen verbunden.

Mit der Vorlage der Card erklären Sie die besondere Stellung des Tieres für Ihre Person und weisen nach, dass Sie dieses Tier im normalen Tagesgebrauch dringend benötigen. Sie erklären darüber hinaus, dass das Tier für Sie persönlich eine große Hilfe darstellt Alltag und spezielle Situationen zu bewältigen.

Wird mein Tier dann auf Grund der Vorlage der ESAeurope Card akzeptiert gelten die  jeweiligen Regeln und Vorschriften Vorort. Diese sind von genau einzuhalten. Achten Sie bitte auch darauf alles dabeizuhaben, was das Tier benötigt um es in der jeweiligen Situation artgerecht zu versorgen.

Die Entscheidung ein Tier zu akzeptieren wird sehr davon abhängen wie umgänglich und gut erzogen dieses Tier wirkt. Sie erhöhen also Ihre Zulassungschancen in der jeweiligen Situation wenn Ihr Tier positiv wirkt.