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Reiseinformation – Zwischenstop USA

 

Liebe ESAeurope Gemeinschaft

Auf Grund der Tatsache, dass nahezu alle amerikanischen Airlines die PSD nach US DoT Standards akzeptieren und viele andere Airlines, besonders nach Südamerika und Mittelamerika noch etwas hinterherhinken, ist die Überlegung vernünftig mit eurem PSD Hund in Transit via USA zu buchen.

Auf Grund von Corona und den damit verbundenen Reisebeschränkungen ergeben sich allerdings besondere Bedingungen für Transitflüge, die wir in der Folge skizzieren. Ein guter Vorschlag in diesem Kontext ist mit Air Canada zu fliegen, da der Transit durch Kanada einfacher ist und auch bei Air Canada PSD’s nach den US DoT Standards akzeptiert werden.

 

ZWISCHENSTOPP USA

Wer freut sich nicht auf einen lang ersehnten Urlaub? Die Reise wurde gebucht, z. B. nach Cancun, Mexiko oder Vancouver, Kanada. Es gibt einen kleinen Zwischenstopp von ein paar Stunden in den USA, denn der Flug führt Sie z. B. über Los Angeles oder New York. Währenddessen läuft die Urlaubsplanung für Ihre Reise auf Hochtouren: Welches Hotel sollen wir wählen? Welche Strandbekleidung schafft es in den Koffer? Stopp! Bevor Sie sich der Urlaubsvorfreude weiter hingeben, sollten Sie der Durchreise durch die Vereinigten Staaten Beachtung schenken. Denn der vermeintliche Zwischenstopp hat es in sich. Was die Durchreise für Sie bedeutet und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier.

Was gilt als Transit bzw. Durchreise?

Auch wenn Ihre Hauptdestination nicht die Vereinigten Staaten von Amerika sind, bedeutet ein kurzer Transitaufenthalt von ein paar Minuten, einigen Stunden oder länger defacto eine Einreise in die USA. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Sie die US-Einreisebestimmungen einhalten und Ihnen mangels sorgfältiger Vorbereitung die Weiterreise nicht verwehrt wird und Sie schlimmstenfalls am amerikanischen Transitschalter die Rückreise antreten müssen.

Visum oder Visa Waiver Program mit ESTA?

Grundsätzlich benötigen alle Personen, die keinen amerikanischen Pass haben, entweder ein Visum oder eine gültige ESTA-Einreisegenehmigung für eine Einreise in die USA, auch für Durchreisen von ein paar Minuten bzw. Stunden. Folgende Aufenthaltserlaubnisse können grundsätzlich infrage kommen:

ESTA

ESTA (im Rahmen des Programms zur visumfreien Einreise, VWP) ist für die meisten Europäer*innen und viele andere Nationalitäten verfügbar. Hierfür muss der Reisende lediglich im Besitz einer aktuellen ESTA-Bewilligung sein. Diese ESTA-Genehmigung kann in wenigen Minuten online eingeholt werden.

Achtung: ESTA nicht mehr gültig nach Reisen in folgende Staaten: Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Personen, die sich eigentlich für das ESTA-Verfahren qualifizieren (z. B. deutsche, österreichische oder schweizer Staatsbürger*innen), die aber seit 1. März 2011 die oben genannten Länder bereist haben, sind vom ESTA-Verfahren ausgeschlossen. Unweigerlich müssen diese Personen ein US-Visum beantragen, selbst wenn sie sich unter einer Stunde im Transit aufhalten.

C-VISUM

Wenn Sie aus einem Land stammen bzw. einen Pass eines Landes haben, welches nicht für das ESTA-Verfahren zugelassen ist (z. B. Türkei oder Ukraine) oder Sie aus irgendeinem anderen Grund keine ESTA-Einreisegenehmigung bekommen, benötigen Sie auf alle Fälle ein US-Visum. Das passende Visum für Transit ist das sogenannte C-Visum. Hierfür müssen Sie einen Visumantrag stellen und an einem Interviewtermin im US-Konsulat Ihres Heimatlandes teilnehmen. Schiffsreisende, die mit einem Schiff zu einem nicht in den USA liegenden Zielort reisen und deren Schiff einen US-amerikanischen Hafen anläuft ohne dort anzulegen, benötigen ebenfalls ein Transitvisum oft auch als Kombination C-1/D Visum (für Crew Member) ausgestellt. Wir raten den Antrag rechtzeitig zu stellen, d. h. mindestens vier bis sechs Wochen vor geplanter Reise.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Es handelt sich um einen sofortigen oder weiterführenden Transit durch die USA.
  • Sie müssen im Besitz eines regulären Fahrscheins bzw. eines Nachweises des Reiseziels sein.
  • Sie verfügen über ausreichend finanzielle Mittel für die Transitreise.
  • Sie haben die Genehmigung nach der Ausreise aus den USA in ein anderes Land einzureisen.

B-1 / B-2 VISUM

Personen, die vom ESTA-Verfahren ausgeschlossen sind und zu Transitzwecken in die USA reisen, allerdings auch in Zukunft beabsichtigen in die USA zu reisen, haben die Möglichkeit statt des C-Visums ein

zu beantragen. Bei Bewilligung würden Sie die Befugnis haben, für die Dauer des Visums zu Transit-, geschäftlichen und touristischen Zwecken in die USA reisen zu dürfen. Insofern würden wir unseren Kund*innen die B-1 / B-2 Variante anraten, weil diese umfangreicher ist als das C-Visum. Die Gebühr ist übrigens identisch, d. h. egal ob C-1, B-1, B-2 oder B-1 / B-2, die konsularische Gebühr ist immer gleich hoch. Die aktuellen Visa-Gebühren finden Sie auf unserer Kostenseite.

Auch das B-Visum wird im Regelfall im Rahmen eines persönlichen Interviews in einem der zuständigen US-Konsulate beantragt. Planen Sie rund vier bis sechs Wochen Vorlaufzeit ein.

BESITZER*INNEN EINES ARBEITSVISUMS (Z. B. E, L ODER H)

Personen, die beispielsweise über ein E-, L- oder H-Visum verfügen, dürfen für Arbeitszwecke in die Vereinigten Staaten einreisen. Wenn Sie jedoch zu rein privaten Gründen eine US-Durchreise planen, um z. B. in Mexiko Urlaub zu machen, so benötigen Sie entweder eine gültige ESTA-Einreisegenehmigung, ein C-Visum oder B-Visum.

In der Praxis wurden Reisende bisher auch oft mit einem Arbeitsvisum bei reinen Transits bzw. Durchreisen nicht abgewiesen. Jedoch gibt es auch Grenzbeamt*innen, die sehr strikt sind und im schlimmsten Fall die Durchreise per Arbeitsvisum nicht anerkennen

Transit aus Travel Ban Ländern

Seit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie wurde die Einreise in die USA sehr stark eingeschränkt. Infolge der US-Einreisesperre ist eine Einreise in die Vereinigten Staaten aus bestimmten Regionen (u. a. Schengenraum) aktuell und bis auf Weiteres verboten. Davon betroffen sind Visuminhaber*innen, Personen mit gültigen ESTA-Genehmigungen und Personen mit anderen gültigen Reisedokumenten – auch geimpfte oder genesene Personen.

Aktuell ist eine Einreise in die USA nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ausnahmen gelten u. a. für enge Familienangehörige von US-Staatsbürger*innen und Green Card Inhaber*innen sowie für Personen, deren Einreise im nationalen Interesse der USA ist (= National Interest Exception, NIE).

Wichtig: Da ein Transitaufenthalt in den USA von den US-Behörden als Einreise gewertet wird, sind auch Transitreisende vom sogenannten Corona Travel Ban betroffen. Das heißt, dass Transitreisenden, die unter den Corona Travel Ban fallen, die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt wird. Ausschlaggebend hierbei ist das Land, in dem Sie sich innerhalb von 14 Tagen vor geplanter Durchreise durch die USA aufgehalten haben.

In der Regel berechtigen Transitreisen durch die Vereinigten Staaten nicht zu dem Erhalt einer NIE-Ausnahmegenehmigung. Das bedeutet, dass Transitreisende, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der geplanten Durchreise durch die USA in einem der Travel Ban Länder aufgehalten haben, im Normalfall nicht ohne Weiteres in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen.

Transitreisende, die glauben, dass Ihre Durchreise durch die USA von dringender Notwendigkeit ist, sollten die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat in Ihrem Heimatland kontaktieren.

Unser Fazit

Auch bei Transitreisen sind die US-Einreisebestimmungen in jedem Fall einzuhalten, damit der Traumurlaub oder eine Geschäftsreise nicht zum Alptraum wird.

Quelle:  The American Dream

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